Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bayerische Staatsregierung hat das Ziel, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.bayern.de im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.verfassungsschutz.bayern.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 06.11.2025
- Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 06.11.2025
- Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest im Zeitraum vom 16.10.2025 bis 06.11.2025
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.bayern.de wurde in einem BITV-Selbsttest auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der vorliegenden Webseite zu verbessern.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist eine der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts und ist daher nicht verpflichtet, Inhalte in leichter Sprache oder in deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Video-Dateien sind von einer externen Quelle (youtube.com) per iFrame eingebunden. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Video- und Audiodateien verweisen wir im Hinblick auf Untertitelungen und Deskriptionen auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Audio-Dateien sind von einer externen Quelle (spotify.com) per iFrame eingebunden. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Video- und Audiodateien verweisen wir im Hinblick auf Untertitelungen und Deskriptionen auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Barriere melden
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit des Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.bayern.de ist:
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Knorrstraße 139
80937 München
089 31201-0
poststelle@lfv.bayern.de
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.verfassungsschutz.bayern.de bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Knorrstraße 139
80937 München
089 31201-0
poststelle@lfv.bayern.de
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
- dem Portal Bayern barrierefrei und
- der Internetseite des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung
Diese Webseite wird herausgegeben von:
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Vertretungsberechtigter und Inhaltsverantwortlicher: Präsident Manfred Hauser
USt-Identifikationsnummer: DE 811335517 (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz)
Die Webseite wurde unter Projektleitung durch die Stabsstelle Kommunikation und Medien unter Leitung von Dr. Florian Volm konzipiert. Entwickelt wurde die Webseite von der Digitalagentur Interone GmbH.
Kontakt zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz aufnehmen
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