Der Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem, um Gefährdungen unserer Demokratie rechtzeitig zu erkennen. Er hat die Aufgabe, Regierung, Parlament, andere staatliche Stellen und auch die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. So soll es staatlichen Stellen ermöglicht werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist eine von insgesamt 17 Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit Hauptsitz in Berlin und Köln gibt es – orientiert an der föderalen Struktur der Bundesrepublik – Verfassungsschutzbehörden in allen 16 Bundesländern.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz besteht seit November 1950 und ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnet. Im Landesamt sind aktuell rund 600 Beschäftigte (Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst) an zwei Standorten (München und Nürnberg) tätig.
Leitung und Organisation
Seit 1. Januar 2025 wird das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz von Manfred Hauser geleitet. Vizepräsident ist seit 1. Februar 2024 Josef Schinabeck.

Manfred Hauser wurde am 14. November 1968 in Bad Aibling geboren. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften und begann seine Laufbahn nach der 2. Juristischen Staatsprüfung 1996 im Sachgebiet Rechtsangelegenheiten beim Bayerischen Landeskriminalamt. Von 2000 bis 2008 war Manfred Hauser in mehreren Funktionen beim Polizeipräsidium München tätig, u.a. ab 2003 als Leiter des Präsidialbüros sowie ab 2006 als Leiter der Personalabteilung.
Im November 2008 wechselte er in die Polizeiabteilung des Bayerischen Innenministeriums, zunächst in das für Personalfragen zuständige Sachgebiet IC 3. Von Januar 2011 bis Februar 2014 leitete er das für das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Meldewesen zuständige Sachgebiet IC 2, bevor er im März 2014 die Leitung des Sachgebiets IC 3 übernahm.
Von Oktober 2015 bis September 2021 war Manfred Hauser Vizepräsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Im Oktober 2021 wechselte er ans Polizeipräsidium Oberbayern Süd, welches er bis Dezember 2024 als Polizeipräsident leitete.
Seit dem 1. Januar 2025 leitet Manfred Hauser das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.

Josef Schinabeck wurde am 1. März 1963 im Landkreis Cham geboren. Er startete seine Karriere 1979 als Praktikant bei der Bayerischen Polizei. Nach seiner Ausbildung im mittleren Dienst (2. Qualifikationsebene) leistete er zunächst Dienst bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei und wechselte im Folgejahr zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Nach seinem Aufstieg in den gehobenen Dienst (3. Qualifikationsebene) im Jahr 1989 arbeitete er dort an verschiedenen Stellen und leitete im Rahmen einer Führungsbewährung auch ein Kriminalkommissariat beim Polizeipräsidium München.
Seit seinem Studienabschluss 1997 an der damaligen Polizeiführungsakademie in Münster ist Schinabeck im höheren Dienst (4. Qualifikationsebene) beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Dort hatte er verschiedene herausgehobene Leitungsfunktionen inne. So leitete er ab 2020 die Abteilung Islamistischer und auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus.
Seit dem 1. Februar 2024 ist Josef Schinabeck Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist in fünf Abteilungen untergliedert. Daneben bestehen drei Stabsstellen, die die Bereiche Kommunikation und Medien/Pressestelle, Leitungsunterstützung und Chief Technology Officer (CTO) verantworten und unmittelbar der Amtsleitung zugeordnet sind.
Die Abteilungen haben folgende Zuständigkeitsbereiche:
Abteilung 1: Zentralabteilung
Abteilung 2: Technik und operative Unterstützung
Abteilung 3: Rechtsextremismus und -terrorismus
Abteilung 4: Islamistischer und auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus
Abteilung 5: Organisierte Kriminalität, Linksextremismus, Spionageabwehr, Geheimschutz, Cyber-Allianz-Zentrum und Wirtschaftsschutz
Zudem ist auch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) als Präventionsstelle des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt.
Rechtliche Grundlagen
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wertgebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, dass der Staat gegen Bestrebungen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährden, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen kann. Um die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen zu können, müssen Bestrebungen oder Aktivitäten, die ihr schaden können – diese werden als verfassungsfeindlich oder extremistisch bezeichnet – rechtzeitig erkannt werden. Dies ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, der als Frühwarnsystem zum Schutz der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bereits tätig wird, wenn noch keine konkrete Gefahr eingetreten ist. Angriffe auf die staatliche Ordnung können dadurch bereits im Vorfeld polizeilicher Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung sichtbar gemacht werden.
Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, c sowie in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verankert. Die genaue Ausgestaltung der Arbeit des Verfassungsschutzes, seine Struktur, Aufgaben und Befugnisse werden in Bundes- und Landesgesetzen detailliert festgelegt.
Die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) beschrieben. Es ist zugleich Grundlage für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
In Bayern regelt das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Das BayVSG enthält dabei auch viele datenschutzrechtliche Vorschriften, die als bereichsspezifische Normen Vorrang vor den Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts haben.
Hinzu kommen weitere Spezialgesetze, die für die Tätigkeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz maßgeblich sind, z.B. das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG).
Kontrolle
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wird auf mehreren Ebenen und durch verschiedenste Institutionen kontrolliert. Diese Kontrolle reicht von der Verwaltungskontrolle über die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle bis hin zur Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Verwaltungsintern unterliegt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz der allgemeinen und fachlichen Behördenaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Dabei werden sowohl Belange der Organisation, Geschäftsverteilung und Haushalts- und Personalplanung, als auch die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung des Landesamts überprüft.
Hinzu kommt die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen von Bürgern usw. ausgeübt wird. Ein besonderes Gremium des Bayerischen Landtags, das Parlamentarische Kontrollgremium, überwacht die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz nach Maßgabe des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetz (PKGG).
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch zwei unabhängige öffentliche Stellen kontrolliert. Grundsätzlich überprüft der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Im Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, d. h. bezogen auf Maßnahmen, die in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen, übt diese Kontrolle die G 10-Kommission aus.
Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof obliegt die Rechnungsprüfung gemäß der Bayerischen Haushaltsordnung. Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit, gegen belastende Maßnahmen die Verwaltungsgerichte zu kontaktieren.
Eine nicht zu unterschätzende Kontrolle übt auch die Öffentlichkeit aus. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anfragen zu bestimmten Themen oder Anträge auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person etwaig gespeicherten Daten zu stellen.
Auch über die Medienberichterstattung bzw. den presserechtlichen Auskunftsanspruch findet eine Kontrolle der Tätigkeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz statt.

Extremismus begegnen und verhindern
Die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass der Staat mittels der Verfassungsschutzbehörden auf jene aufmerksam macht, die Freiheit, Demokratie und Grundrechte beseitigen wollen. Dieser Demokratieschutz erfolgt insbesondere auch durch Präventionsarbeit, die beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in vier Bereichen angeboten wird.
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Extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche
Um die Aufgabe des Frühwarnsystems erfüllen zu können, beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterschiedliche extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche.
Mehr erfahrenAufgabenbereiche bearbeitet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
