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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist eine von insgesamt 17 Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit Hauptsitz in Berlin und Köln gibt es – orientiert an der föderalen Struktur der Bundesrepublik – Verfassungsschutzbehörden in allen 16 Bundesländern.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz besteht seit November 1950 und ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnet. Im Landesamt sind aktuell rund 600 Beschäftigte (Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst) an zwei Standorten (München und Nürnberg) tätig.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz

Leitung und Organisation

Seit 1. Januar 2025 wird das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz von Manfred Hauser geleitet. Vizepräsident ist seit 1. Februar 2024 Josef Schinabeck.

Manfred Hauser wurde am 14. November 1968 in Bad Aibling geboren. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften und begann seine Laufbahn nach der 2. Juristischen Staatsprüfung 1996 im Sachgebiet Rechtsangelegenheiten beim Bayerischen Landeskriminalamt. Von 2000 bis 2008 war Manfred Hauser in mehreren Funktionen beim Polizeipräsidium München tätig, u.a. ab 2003 als Leiter des Präsidialbüros sowie ab 2006 als Leiter der Personalabteilung.

Im November 2008 wechselte er in die Polizeiabteilung des Bayerischen Innenministeriums, zunächst in das für Personalfragen zuständige Sachgebiet IC 3. Von Januar 2011 bis Februar 2014 leitete er das für das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Meldewesen zuständige Sachgebiet IC 2, bevor er im März 2014 die Leitung des Sachgebiets IC 3 übernahm.

Von Oktober 2015 bis September 2021 war Manfred Hauser Vizepräsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Im Oktober 2021 wechselte er ans Polizeipräsidium Oberbayern Süd, welches er bis Dezember 2024 als Polizeipräsident leitete.

Seit dem 1. Januar 2025 leitet Manfred Hauser das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.

Josef Schinabeck wurde am 1. März 1963 im Landkreis Cham geboren. Er startete seine Karriere 1979 als Praktikant bei der Bayerischen Polizei. Nach seiner Ausbildung im mittleren Dienst (2. Qualifikationsebene) leistete er zunächst Dienst bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei und wechselte im Folgejahr zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Nach seinem Aufstieg in den gehobenen Dienst (3. Qualifikationsebene) im Jahr 1989 arbeitete er dort an verschiedenen Stellen und leitete im Rahmen einer Führungsbewährung auch ein Kriminalkommissariat beim Polizeipräsidium München.

Seit seinem Studienabschluss 1997 an der damaligen Polizeiführungsakademie in Münster ist Schinabeck im höheren Dienst (4. Qualifikationsebene) beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Dort hatte er verschiedene herausgehobene Leitungsfunktionen inne. So leitete er ab 2020 die Abteilung Islamistischer und auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus.

Seit dem 1. Februar 2024 ist Josef Schinabeck Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist in fünf Abteilungen untergliedert. Daneben bestehen drei Stabsstellen, die die Bereiche Kommunikation und Medien/Pressestelle, Leitungsunterstützung und Chief Technology Officer (CTO) verantworten und unmittelbar der Amtsleitung zugeordnet sind.

Die Abteilungen haben folgende Zuständigkeitsbereiche:

Abteilung 1: Zentralabteilung
Abteilung 2: Technik und operative Unterstützung
Abteilung 3: Rechtsextremismus und -terrorismus
Abteilung 4: Islamistischer und auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus
Abteilung 5: Organisierte Kriminalität, Linksextremismus, Spionageabwehr, Geheimschutz, Cyber-Allianz-Zentrum und Wirtschaftsschutz

Zudem ist auch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) als Präventionsstelle des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz

Rechtliche Grundlagen

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wertgebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, dass der Staat gegen Bestrebungen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährden, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen kann. Um die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen zu können, müssen Bestrebungen oder Aktivitäten, die ihr schaden können – diese werden als verfassungsfeindlich oder extremistisch bezeichnet – rechtzeitig erkannt werden. Dies ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, der als Frühwarnsystem zum Schutz der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bereits tätig wird, wenn noch keine konkrete Gefahr eingetreten ist. Angriffe auf die staatliche Ordnung können dadurch bereits im Vorfeld polizeilicher Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung sichtbar gemacht werden.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz

Aufgaben und Befugnisse

Frühwarnsystem

Um seine Aufgabe als Frühwarnsystem erfüllen zu können, hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den gesetzlichen Auftrag, extremistische und verfassungsfeindliche Aktivitäten, Personen und Organisationen im Inland zu beobachten.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gewinnt Informationen weit überwiegend aus allgemein bzw. offen zugänglichen Quellen wie Internet, Zeitungen und Flyern oder auf Veranstaltungen extremistischer Organisationen. Einen Teil seiner Informationen erhält der Verfassungsschutz – unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen – durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder von anderen Behörden und Institutionen.

Die gewonnenen Informationen werden sorgfältig geprüft und ausgewertet. Gewinnt der Verfassungsschutz Erkenntnisse, die ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich machen, unterrichtet er die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Polizei, Versammlungs- oder Ausländerbehörde). Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Der Verfassungsschutz hat in diesem Kontext keine Weisungsbefugnis.

Vorfeldaufklärung

Verfassungsschutz und Polizei arbeiten beim Schutz von Staat und Verfassung eng zusammen, sind durch das Trennungsgebot organisatorisch aber voneinander getrennt. So dürfen Verfassungsschutzbehörden keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden (organisationsrechtliches Trennungsgebot). Der Verfassungsschutz ist ausschließlich für die Vorfeldaufklärung zuständig und hat keine Zwangsbefugnisse und kein Weisungsrecht gegenüber der Polizei (befugnisrechtliches Trennungsgebot). Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren sowie die Aufklärung von Straftaten. Sie verfügt über Eingriffsrechte und Zwangsbefugnisse (z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw.) und muss eingreifen, sobald sie Hinweise auf Straftaten erhält.

Im Bereich der Bundeswehr nimmt der Militärische Abschirmdienst (MAD) Verfassungsschutzaufgaben wahr. Der Bundesnachrichtendienst (BND) beschafft im Gegensatz zum Verfassungsschutz Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland außen- und sicherheitspolitisch von Interesse sind.

Keine polizeilichen Befugnisse

Dem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Zwangsbefugnisse zu. Polizeibehörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. Deshalb dürfen die Behörden des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw., durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Der Austausch von Daten zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei für ein mögliches operatives Tätigwerden muss grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wenn hierdurch die Polizei an Erkenntnisse gelangt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen.

Dies steht aber einer informationellen Zusammenarbeit nicht entgegen. Der gezielte Austausch von relevanten Informationen und die gegenseitige Unterstützung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Sicherheitsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind.

Beobachtungsauftrag

Wesentliche Aufgabe des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ist nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz die Beobachtung von

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslands gerichtet sind,
  • sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine ausländische Macht (Sabotage und Spionage),
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und
  • Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität.

Als Bestrebung ist eine bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweise definiert, die darauf abzielt, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslands bzw. Verfassungsgrundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten extremistischer Organisationen, d.h. in erster Linie die Analyse ihrer Ziele, Aktivitäten, Stärke, Aufbau und finanziellen Verhältnisse. Auch die Beobachtung extremistischer Einzelpersonen ist zulässig.

Informationsbeschaffung

Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungsschutz verpflichtet, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und zu speichern. Diese werden zum weit überwiegenden Teil aus offenen Quellen gewonnen (z.B. aus dem Internet, Printmedien, Flugblättern, Programmen, Broschüren und sonstigem Material extremistischer Organisationen sowie bei deren öffentlichen Veranstaltungen). Einen Teil der Informationen erhält der Verfassungsschutz durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel. Zu diesen Mitteln gehören im Wesentlichen der Einsatz von verdeckt arbeitenden V-Leuten in extremistischen Organisationen, das Beobachten verdächtiger Personen (Observation) sowie verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen.

Auswertung und Informationsübermittlung

Alle Informationen, die zu extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen gesammelt werden, laufen in der sogenannten Auswertung zusammen. Aufgabe der mit der Auswertung befassten Mitarbeitenden ist es, den Aussagewert und die Bedeutung der gesammelten Information zu analysieren, Lagebilder zu erstellen und Anfragen zu beantworten.

Mit diesen Auswertungen unterrichtet der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem die politisch Verantwortlichen. Die staatlichen Stellen in Bund und Ländern werden dadurch in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig zu begegnen.

Darüber hinaus informiert das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Auswertung. Dies geschieht zum Beispiel über den jährlichen Verfassungsschutzbericht, aktuelle Informationen in der Presse oder auf dieser Webseite.

Ein wichtiger Adressat sind ferner staatliche Exekutivbehörden, insbesondere die Polizei, denen – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Informationen zur eigenen Aufgabenerfüllung übermittelt werden.

Mitwirkungs- und Beteiligungsaufgaben

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat auch eine Reihe von Mitwirkungsaufgaben, bei denen es als Fachberater für Entscheidungen anderer Behörden hinzugezogen wird. Zu diesen Mitwirkungsaufgaben zählen insbesondere der Geheim- und Sabotageschutz.

Zudem wird das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auch bei einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Entscheidungen beteiligt (Beteiligungsaufgaben). Es arbeitet in der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus / Extremismus) mit. Ferner erteilt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz amtliche Auskünfte im Rahmen der Verfassungstreueüberprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst. Außerdem übermittelt es relevante Erkenntnisse im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen u.a. nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem Atomgesetz.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz

Kontrolle

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wird auf mehreren Ebenen und durch verschiedenste Institutionen kontrolliert. Diese Kontrolle reicht von der Verwaltungskontrolle über die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle bis hin zur Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Verwaltungsintern unterliegt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz der allgemeinen und fachlichen Behördenaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Dabei werden sowohl Belange der Organisation, Geschäftsverteilung und Haushalts- und Personalplanung, als auch die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung des Landesamts überprüft.

Prävention

Extremismus begegnen und verhindern

Die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass der Staat mittels der Verfassungsschutzbehörden auf jene aufmerksam macht, die Freiheit, Demokratie und Grundrechte beseitigen wollen. Dieser Demokratieschutz erfolgt insbesondere auch durch Präventionsarbeit, die beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in vier Bereichen angeboten wird.

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Für tiefergehende Informationen

Der Verfassungs­schutzbericht

Im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht informiert das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz umfassend über extremistische Akteure, Aktivitäten und Handlungsfelder in Bayern. Neben Fakten und Zahlen finden sich im Verfassungsschutzbericht auch aktuelle Trends und Entwicklungen.

Ergänzend bietet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auch Broschüren, den Podcast Abgehört und eine Videoreihe zu unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Themen an.

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Weitere Aufgabenbereiche

Extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche

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