Geheim- und Sabotageschutz
Die Maßnahmen des Geheim- und Sabotageschutzes sollen verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Verschlusssachen erhalten. Als Verschlusssachen bezeichnet man Unterlagen und Informationen, die im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind. Verschlusssachen gibt es in Behörden, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig sind.

Schutz von sensiblen Informationen und Einrichtungen
Der Verfassungsschutz leistet mit dem Geheim- und Sabotageschutz einen wichtgen Beitrag zum Schutz von sensiblen und geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Einrichtungen und damit zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit. Dabei fließen die beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen oder aus Anlass des Mitwirkungsersuchens gewonnenen Erkenntnisse in den Entscheidungsprozess einer anderen Behörde mit ein. Der Geheim- und Sabotageschutz gliedert sich beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in die drei Säulen materieller Geheimschutz, personeller Geheimschutz und Sabotageschutz. Während der Geheimschutz der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung von Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen dient, nimmt der Sabotageschutz Einrichtungen in den Blick, deren Beeinträchtigung die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung gefährden würde oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind. Personen, die in entsprechenden Einrichtungen Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen, müssen sich daher einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Art und Umfang der Überprüfung richten sich nach der Empfindlichkeit der Informationen, zu denen der oder die Überprüfte Zugang bekommen soll. Voraussetzung für eine Sicherheitsprüfung ist die Zustimmung der betroffenen Person.
Zahlen, Daten, Fakten
Überprüfungsarten sieht das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vor
Sicherheitsüberprüfungen wurden 2024 insgesamt durchgeführt
Materieller Geheimschutz
Bestimmte sensible staatliche Informationen sind im öffentlichen Interesse geheim zu halten, da ihr Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden könnte. Der materielle Geheimschutz befasst sich mit den organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, um diese sensiblen Informationen – auch Verschlusssachen genannt – vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei solchen Verschlusssachen kann es sich neben Schriftstücken auch um Bild- und Tonaufzeichnungen, Datenträger oder elektronische Dateien handeln. Sie werden je nach Schutzwürdigkeit in die vier Geheimhaltungsgrade VS-Nur für den Dienstgebrauch, VS-Vertraulich, Geheim und Streng Geheim unterteilt.
Der materielle Geheimschutz umfasst die erforderlichen Schutzvorkehrungen für den Umgang mit Verschlusssachen (Erstellung, Kennzeichnung, Aufbewahrung, Weitergabe, Transport etc.). Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz berät die Behörden des Freistaats Bayern in allen Fragen des materiellen Geheimschutzes, insbesondere bei der Planung und Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Umgang mit beziehungsweise zum Schutz von Verschlusssachen.
Personeller Geheimschutz
Als personellen Geheimschutz bezeichnet man die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Mit diesen Überprüfungen soll sichergestellt werden, dass nur solche Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden, bei denen keine Hinweise auf ein Sicherheitsrisiko vorliegen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit üben insbesondere Personen aus, die Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Vertraulich oder höher haben. Für diesen Personenkreis werden Sicherheitsüberprüfungen nach dem Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) durchgeführt. Beantragt wird eine Sicherheitsüberprüfung von der Stelle, die eine Person zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigen will. Voraussetzung für eine Sicherheitsüberprüfung ist die Zustimmung der zu überprüfenden Person.
- einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3)
Die Maßnahmen reichen von Dateiabfragen (z. B. im Bundeszentralregister) über die Einbeziehung des Ehegatten oder Lebenspartners bis hin zur Befragung von Auskunfts- und Referenzpersonen.
Nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung gibt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ein Votum ab, die abschließende Entscheidung trifft allerdings der Auftraggeber der Sicherheitsüberprüfung.
Gründe, die einem Einsatz in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegenstehen, können sich insbesondere aus folgenden Feststellungen ergeben:
- Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit (z. B. wegen begangener Straftaten)
- Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder einer terroristischen oder allgemein-kriminellen Organisation
- Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Sabotageschutz
Ziel des Sabotageschutzes ist es, Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung bedrohen würden oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind, vor möglichen Innentätern (Saboteuren) zu schützen. Hierzu zählen unter anderem Energieversorgung, Bahn, Post, Telekommunikation und weitere Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS). Gleiches gilt auch für Einrichtungen, die der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr dienen.
Seit dem 1. Januar 2005 werden Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen lebenswichtiger Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen. Ähnlich dem personellen Geheimschutz findet der vorbeugende personelle Sabotageschutz seine rechtlichen Grundlagen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) sowie der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VVBaySÜG).
Formulare und Infos
Formulare für Besucher und Fremdpersonal – Kurzüberprüfung
Formulare für Bewerber
weiterführende Links
Extremismus begegnen und verhindern
Die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass der Staat mittels der Verfassungsschutzbehörden auf jene aufmerksam macht, die Freiheit, Demokratie und Grundrechte beseitigen wollen. Dieser Demokratieschutz erfolgt insbesondere auch durch Präventionsarbeit, die beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in vier Bereichen angeboten wird.
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Extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche
Um die Aufgabe des Frühwarnsystems erfüllen zu können, beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterschiedliche extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche.
Mehr erfahrenAufgabenbereiche bearbeitet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
