Spionageabwehr
Die Nachrichtendienste vieler Staaten haben die Aufgabe, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Militärtechnologie anderer Länder auszuforschen. Auch Deutschland und Bayern
liegen im Ziel- und Ausspähungsspektrum ausländischer Nachrichtendienste.

Was ist Spionageabwehr?
Spionage ist eine geheime Tätigkeit für einen fremden Staat, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit aufgrund des Landesverrats oder auch der Gefährdung der äußeren Sicherheit in Betracht.
Die Spionageabwehr gehört gemäß Art. 5 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Gesammelt werden Erkenntnisse über Methoden und Strukturen ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland, um entsprechende Aktivitäten aufklären und verhindern zu können. Neben den klassischen Spionagemethoden gewinnt auch die technische Informationsbeschaffung via immer mehr an Bedeutung.
Zahlen, Daten, Fakten
ausländische Nachrichtendienste stehen im Zentrum der Bayerischen Spionageabwehr (Russland, China, Iran, Türkei)
Hybride Bedrohungen
bilden den Schwerpunkt bei den Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste
Merkmale von Spionage
Die Spionage ausländischer Staaten ist insbesondere auf die Außen-, Europa- und Bündnispolitik sowie die Wirtschafts- und Energiepolitik Deutschlands ausgerichtet. Dabei ist zu beachten:
- Art und Umfang der Wirtschaftsspionage hängen in der Regel von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Staats ab. Wirtschaftlich weniger entwickelte Staaten spionieren in erster Linie Produkte und Fertigungsprozesse aus. So wollen sie zum „Nulltarif“ an Know-how gelangen. Wirtschaftlich hochentwickelte Staaten zielen darüber hinaus auch auf strategische Informationen ab, um die eigene Wirtschaft im globalen Wettbewerb besser stellen zu können.
- Einige Länder bemühen sich zudem darum, in den Besitz von Technologien für atomare, biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen mit den erforderlichen Trägersystemen zu gelangen (Proliferation).
- Um politisch und wirtschaftlich relevante Informationen zu beschaffen, werden Computersysteme von Behörden, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zunehmend und immer komplexer elektronisch angegriffen. Diese Thematik macht deutlich, wie wichtig Präventionsmaßnahmen sind, die unabhängig von der Herkunft des Angriffs eine optimale Schutzwirkung entfalten können.
Erscheinungsformen von Spionage
Ausländische Nachrichtendienste betreiben mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand Spionage gegen Deutschland. Im Zeitalter der Digitalisierung setzen sie dabei vermehrt technische Mittel ein. Elektronische Angriffe stellen die Spionageabwehr vor besondere Herausforderungen. Aber: Auch menschliche Quellen spielen nach wie vor eine Rolle.
Nachrichtendienste ausländischer Staaten unterhalten in Deutschland verdeckte Stützpunkte in unterschiedlicher Stärke, die an den Botschaften und Generalkonsulaten ihrer Staaten oder an halboffiziellen Vertretungen (z.B. Presseagenturen oder Fluggesellschaften) eingerichtet sind – sogenannte Legalresidenturen.
Die unter Tarnidentitäten tätigen Nachrichtendienstangehörigen betreiben entweder selbst – offen oder verdeckt – Informationsbeschaffung oder unterstützen nachrichtendienstliche Operationen, die direkt aus den Zentralen der Dienste in den Heimatländern geführt werden. Oft verfügen sie über einen Diplomatenstatus und profitieren von der damit verbundenen Immunität, die sie in der Regel vor Strafverfolgung im Gastland schützt. Werden solchen „Diplomaten“ allerdings statuswidrige Aktivitäten nachgewiesen, kann dies zur Ausweisung aus Deutschland führen.
Einen Großteil ihres Informationsbedarfs decken die Nachrichtendienste durch die Auswertung offener Quellen wie des Internets und anderer Medien, durch Besuche von Industriemessen und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.
Um ihre Erkenntnisse zu vertiefen, nutzen sie auch die durch ihre offizielle Tätigkeit aufgebauten Kontakte. Dabei wählen sie insbesondere Zielpersonen aus, die über Zugang zu politisch, militärisch oder wirtschaftlich sensiblen Informationen verfügen. So entsteht allmählich ein Netz von Gesprächspartnern, die – ohne es selbst zu bemerken –bei Bedarf nachrichtendienstlich „abgeschöpft“ werden können: Durch geschickte Gesprächsführung versuchen die Dienstangehörigen, an sensible Informationen oder Hinweis zu gelangen. Betroffene solcher Spionageaktivitäten können u.a. Abgeordnete und deren Mitarbeitenden, Behördenvertreter, Bundeswehrangehörige, Unternehmensverantwortliche und Wissenschaftler sein.
Fremde Nachrichtendienste führen Operationen direkt aus ihren Zentralen und Niederlassungen heraus durch – ohne Beteiligung der Legalresidenturen. In ihr Blickfeld geraten vor allem deutsche Staatsbürger, die sich privat oder beruflich für längere Zeit in dem jeweiligen Land aufhalten oder regelmäßig dorthin reisen. Insbesondere
- Angehörige deutscher diplomatischer Vertretungen,
- Behördenvertreter auf Dienstreisen,
- Firmenrepräsentanten sowie
- deutsche Staatsangehörige, die in dem jeweiligen Land einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachgehen oder studieren,
müssen mit nachrichtendienstlichen Ansprachen rechnen. Anlass dafür können beispielsweise Grenzkontrollen oder wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit sein.
Eine weitere Erscheinungsform ist der Einsatz von sogenannten „Illegalen“ – hauptamtliche Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste, die mit einer Falschidentität ausgestattet in Zielländer eingeschleust werden. Sie haben dort entweder langfristige Spionageeinsätze oder erledigen vorübergehend bestimmte nachrichtendienstliche Aufträge. Aufgrund ihrer professionellen Abdeckung sind sie durch die Spionageabwehr besonders schwer zu enttarnen. Ihre Steuerung erfolgt ebenfalls über die Dienstzentralen in den Heimatländern.
Gespräche in Telekommunikationsnetzen sind grundsätzlich nicht abhörsicher. Es ist davon auszugehen, dass fremde Nachrichtendienste erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Kommunikationsverbindungen abzuhören. Dazu zählt die mögliche Aufklärung deutscher Kommunikations- und Internetverkehre, die teilweise über Server oder Internetknoten im Ausland laufen.
In Deutschland stellen beispielsweise die Botschaftsgebäude im Berliner Regierungsviertel sowie diplomatische Vertretungen in anderen Städten geeignete Standorte für Fernmeldeaufklärungsmaßnahmen dar, da sie in der Nähe interessanter Ausspähungsziele liegen und über einen exterritorialen Status verfügen. Die vom potenziellen nachrichtendienstlichen Angreifer genutzte Empfangstechnik sendet keine aktiven und dadurch erkennbaren Funksignale aus. Ein technischer Nachweis solcher Überwachungsmaßnahmen ist für deutsche Sicherheitsbehörden daher kaum möglich.
Als Elektronische Angriffe bezeichnet man gezielt durchgeführte Maßnahmen mit und gegen Infrastrukturen der Informationstechnologie (IT). Sie dienen entweder der Informationsbeschaffung oder sollen das angegriffene IT-System schädigen oder sabotieren. Zu den Elektronischen Angriffen zählen insbesondere das Ausspähen, Kopieren oder Verändern von Daten, die Übernahme fremder elektronischer Identitäten, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die Übernahme von computergesteuerten netzgebundenen Produktions- und Steuerungseinrichtungen.
Seit Jahren werden immer mehr Elektronische Angriffe gegen Bundesbehörden, Politik und Wirtschaftsunternehmen festgestellt, die ein qualitativ hohes Niveau erreichen und eine hohe Gefährdung für die Informationssicherheit in diesen Bereichen bedeuten. Die Dauer einzelner Angriffsoperationen und die globale Ausrichtung bei der Auswahl von Themen und Opfern weisen dabei deutlich auf strategische und staatliche Ausforschungsaktivitäten hin. Der Versand von E-Mails mit infizierten Anhängen ist derzeit die gängigste Angriffsmethode. Mit dem Öffnen des Anhangs installiert sich die Schadsoftware auf dem IT-System des Opfers und versucht, über das Internet eine Verbindung zum Urheber der Schadmail aufzubauen, um Informationen übertragen oder neue Befehle zur Steuerung der Schadsoftware übermitteln zu können. Auch präparierte Webseiten oder Datenträger wie USB-Sticks werden zur Übertragung von Schadprogrammen genutzt.
Zur wirksamen Bekämpfung Elektronischer Angriffe wurde zum 1. Juli 2013 am Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz das Cyber-Allianz-Zentrum Bayern (CAZ) eingerichtet. Das CAZ unterstützt bayerische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Betreiber Kritischer Infrastruktur (KRITIS) als zentraler Ansprechpartner und Kompetenzzentrum bei der Prävention und Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz. Es arbeitet auf Bundesebene eng mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen.
Digitale Spionage durch elektronische Angriffe wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und immer komplexer durchgeführt. Das Entdeckungsrisiko für den Angreifer ist dabei relativ gering, der Erkenntnisgewinn aber in der Regel hoch. Mit einem völligen Bedeutungsverlust menschlicher Quellen ist dennoch nicht zu rechnen: Als menschliche Quellen werden vor allem jene Personen interessant, die in IT-Bereichen sensibler Einrichtungen tätig sind und somit Zugang auch zu solchen Daten haben, die für fremde Nachrichtendienste auf rein elektronischem Weg nur schwer beschaffbar sind.
Als Proliferation bezeichnet man
- die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen,
- die Weiterverbreitung der zu ihrer Herstellung erforderlichen Produktionsmittel,
- die Weiterverbreitung von Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen (z.B. Raketen und Drohnen),
- die Weiterverbreitung des dafür erforderlichen Know-hows.
Staaten wie China, Iran, Nordkorea, Pakistan, Russland und Syrien versuchen, ihr konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen. Nordkorea und Pakistan verfügen bereits über die entsprechenden Technologien. Deren Bemühungen konzentrieren sich daher darauf, die bestehenden Nuklearwaffenprogramme zu modernisieren und zu erweitern. Außerdem treten sie als Exporteur von Waffen- und Raketentechnik auf und bieten anderen Staaten ihre Unterstützung an. Einzelne sogenannte „Risikostaaten“ besitzen oder entwickeln zudem Raketensysteme mit großen Aktionsradien, die geeignet sind, auch Ziele in Europa mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefechtsköpfen zu erreichen.
Trotz sich verbessernder Forschungs- und Entwicklungsstrukturen in den Risikostaaten sind bestimmte hochwertige Güter und Technologien nur in wenigen Industrieländern zu beziehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ein lohnendes Zielgebiet für entsprechende Beschaffungsbemühungen der Risikostaaten. Die strenge Gesetzgebung und die wirksamen Exportkontrollen in Deutschland setzen der Beschaffung einschlägiger Güter hohe Hürden. Risikostaaten verändern deshalb ständig ihre Beschaffungsmethoden, um geltende Exportkontrollverfahren zu umgehen und deutsche Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zu täuschen.
Aufgrund der sich ständig verändernden Beschaffungsmethoden gibt es keinen Filter, mit dem sich proliferationsrelevante Geschäfte eindeutig erkennen lassen. Die folgenden Auffälligkeiten können jedoch als Indikatoren dienen:
- Käufer kann nicht erklären, wofür das Produkt gebraucht wird und verfügt nicht über das erforderliche Fachwissen,
- Zahlungsbedingungen sind besonders attraktiv, z.B. Barzahlung, hohe Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Provisionen,
- Käufer wünscht eine außergewöhnliche Etikettierung, Kennzeichnung oder Beschriftung, um die Güter zu neutralisieren,
- Käufer verzichtet auf das Einweisen in die Handhabung, auf Serviceleistungen oder auf Garantie,
- Endverbleib der Güter ist unklar und kann nicht plausibel erklärt werden,
- Anfrage erfolgt über eine vermeintlich neutrale Handelsfirma, als Endnutzer werden landeseigene Hochschulen oder Firmen mit harmlos klingenden Namen angegeben,
- Internetrecherchen zum Käufer ergeben kaum oder gar keine Treffer und deuten darauf hin, dass die Firma eigens für die Abwicklung einer Proliferationsaktivität gegründet wurde,
- Mitglieder von Besuchsdelegationen werden namentlich nicht vorgestellt,
- Firmenangehörige werden zu Ausbildungszwecken zur Herstellerfirma nach Deutschland geschickt, obwohl eine Einweisung vor Ort praktischer und sinnvoller wäre.
Aus Sicht des Verfassungsschutzes sind folgende wissenschaftlichen und unternehmerischen Bereiche proliferationsrelevant und damit gefährdet, Ziel einer nachrichtendienstlich gesteuerten Ausforschung zu werden:
- Biologie (einschließlich Biotechnologie und Medizin)
- Chemie, Biochemie
- Physik
- Nukleartechnik
- Energie- und Umwelttechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Elektrotechnik
- Luft- und Raumfahrttechnik
- Maschinenbau
- Werkstofftechnik
- Verfahrenstechnik
Um den Abfluss proliferationsrelevanter Technologien im Hochschulbereich zu verhindern, überprüft eine vom Auswärtigen Amt und deutschen Sicherheitsbehörden initiierte „Arbeitsgemeinschaft Gastwissenschaftler“ routinemäßig die Deutschlandaufenthalte von Gastwissenschaftlern aus proliferationsaffinen Staaten.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führt Sensibilisierungsmaßnahmen bei Wirtschaftsunternehmen und -verbänden sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen durch. Dabei werden Informationen über die Proliferationspraxis vermittelt. Ziel ist es, Problembewusstsein zu schaffen und die Einrichtungen in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftskontakte, Aktivitäten und wirtschaftlichen Kooperationen auf mögliche Proliferationsrelevanz hin zu überprüfen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz steht als Beratungsinstanz allen bayerischen Firmen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung:
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Arbeitsbereich Proliferationsverhinderung
Knorrstraße 139
80937 München
089 31201–500
spionageabwehr@lfv.bayern.de
Das Gespräch mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ersetzt nicht die nach dem deutschen Ausfuhrrecht bestehende rechtliche Verpflichtung des Exporteurs oder des Wissensträgers, sich umfassend über die Rechtslage zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Genehmigung für die geplante Lieferung einer Ware oder von Know-how ins Ausland einzuholen.
Zentraler Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen der Exportkontrolle und des Antragsverfahrens ist:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
06196 – 908 – 0
www.bafa.de
Informationsmaterial und Broschüren
Extremismus begegnen und verhindern
Die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass der Staat mittels der Verfassungsschutzbehörden auf jene aufmerksam macht, die Freiheit, Demokratie und Grundrechte beseitigen wollen. Dieser Demokratieschutz erfolgt insbesondere auch durch Präventionsarbeit, die beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in vier Bereichen angeboten wird.
Mehr erfahren
Extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche
Um die Aufgabe des Frühwarnsystems erfüllen zu können, beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterschiedliche extremistische Bestrebungen und Phänomenbereiche.
Mehr erfahrenAufgabenbereiche bearbeitet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
