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Verfassungsschutz darf AfD beobachten

 Wie vom VGH festgestellt, bestehen keine Zweifel daran, dass der AfD zurechenbare Äußerungen insbesondere zur „Remigration“, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik übersteigen. Herrmann hält die Entscheidung für konsequent und richtig, zumal es allen Anlass gebe, die AfD weiter zu beobachten: „Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit Sommer 2022, um aufzuklären, inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte verfestigen, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Herrmann: „Öffentlich bemüht sich die AfD Bayern und ihr Landesvorstand in letzter Zeit zwar um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine ernsthafte Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.“ Die VGH-Entscheidung stärke deshalb den Kampf für Demokratie und Rechtsstaat.