Beobachtungsauftrag

Wesentliche Aufgabe des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ist nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz die Beobachtung von

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
  • sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage),
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und
  • Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität.

Als „Bestrebung“ ist eine bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweise definiert, die darauf gerichtet ist, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes bzw. Verfassungsgrundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten extremistischer Organisationen, d.h. in erster Linie die Analyse ihrer Ziele, Aktivitäten, Stärke, Aufbau und finanziellen Verhältnisse. Dazu müssen zwangsläufig auch deren Mitglieder und Unterstützer erfasst werden. Auch die Beobachtung extremistischer Einzelpersonen ist zulässig.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz informiert die politisch Verantwortlichen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beobachtung, vor allem über mögliche Gefahren. Es versetzt die zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder in die Lage, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig und angemessen zu begegnen.