Das Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus wird im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem federführenden Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbeziehung neuer Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus regelmäßig fortgeschrieben.
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