Datenschutz

Zweck des Datenschutzes ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) wird der Datenschutz überwiegend durch spezialgesetzliche Vorschriften im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) geregelt. Ergänzend gelten Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen durch das BayLfV wird fortlaufend vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) unabhängig geprüft. Hierzu erhält der BayLfD u.a. umfassende Einsicht in Dateien und Akten. Er informiert mit regelmäßig erscheinenden Berichten den Bayerischen Landtag, die Bayerische Staatsregierung und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Kontrolltätigkeit.