Trennungsgebot

Durch das Trennungsgebot wird eine organisatorische und befugnisrechtliche Trennung von Verfassungsschutz und Polizei vorgegeben. Eine solche Trennung verbietet jedoch nicht generell den Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Dieser ist vielmehr notwendig, um trotz der Trennung effektiv arbeiten zu können. Nur durch eine Vernetzung von Nachrichtendiensten und Polizeien ist es möglich, die in der jeweiligen Rechtssphäre gewonnenen Erkenntnisse auszutauschen und zu analysieren. Der Austausch von Daten zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei für ein mögliches operatives Tätigwerden muss grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wenn hierdurch die Polizei an Erkenntnisse gelangt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen (informationelles Trennungsprinzip).