Verfassungsschutzbehörden

Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) verpflichtet Bund und Länder, eigene Verfassungsschutzbehörden aufzubauen. Der Bund kam dieser Pflicht durch Errichtung des BfV am 7. November 1950 nach. Die Länder folgten alsbald nach. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wurde durch Gesetz vom 22. November 1950 rückwirkend zum 1. November errichtet. Auch in den neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands schrittweise Behörden für Verfassungsschutz aufgebaut, so dass es nun 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz in Deutschland gibt. Einige Länder errichteten eigenständige Verfassungsschutzbehörden, andere wiesen die Aufgabe des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes einer Abteilung ihres Innenministeriums/-senats zu. Hierfür gelten die jeweiligen Verfassungsschutzgesetze der Länder.