Nachrichtendienste

Nachrichtendienste sammeln Informationen über die innere oder äußere Sicherheit eines Staates gefährdende Bestrebungen und werten sie aus. Hierbei können die Nachrichtendienste verdeckt arbeiten (nachrichtendienstliche Mittel). Die Ergebnisse der Analyse werden in Berichtsform zusammengefasst und den politischen Entscheidungsträgern sowie den Kontrollgremien zur Verfügung gestellt. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse können auch genutzt werden, um Vereinsverbote zu begründen oder die Arbeit der Polizei unter Beachtung des Trennungsgebotes zu unterstützen. Die Nachrichtendienste selbst haben keinerlei exekutive Befugnisse.

Nachrichtendienste in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland existieren drei Nachrichtendienstarten:

  • Inlandsnachrichtendienst (Verfassungsschutzbehörden: Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesbehörden für Verfassungsschutz)
  • Auslandsnachrichtendienst (BND)
  • Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist föderal organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbehörden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV). Sie arbeiten gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. den jeweiligen Landesverfassungsschutzgesetzen in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammen. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder können als Abteilung unmittelbar im jeweiligen Innenministerium angesiedelt oder als eigenständige Landesbehörde dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet sein.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat die Aufgabe, im Ausland Informationen zu sammeln, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Er wertet diese Informationen selbst aus.
Neben den Kernaufgaben der Auslandsaufklärung übernimmt der BND zunehmend auch Aufgaben in der Beobachtung der international operierenden Organisierten Kriminalität, insbesondere auf den Gebieten Waffen- und Technologietransfer, Geldwäsche, Menschenhandel und Rauschgiftschmuggel.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD), eine Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums, ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat er die Aufgabe, extremistische, sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Bestrebungen und Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr zu beobachten. Die Hauptaufgaben des MAD liegen dabei in der Abwehr von Spionageaktivitäten sowie im Aufspüren verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Truppe. Der MAD ist auch für die Sicherheit von Bundeswehrliegenschaften zuständig.

Nachrichtendienste fremder Staaten

In der Bundesrepublik Deutschland agieren Nachrichtendienste fremder Staaten, um Informationen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und der Wissenschaft zu gewinnen (z. B. politische, militärische Entwicklungen und Entscheidungen); hierzu unterhalten viele dieser Dienste in Deutschland getarnte Stützpunkte (Residenturen). Die Beobachtung der Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz fällt unter das Aufgabengebiet der Spionageabwehr.